Vom Staat gefördert – die moderne Erdgasheizung
Der Heizungsbestand in Deutschland ist veraltet. Derzeit gibt es drei Millionen Anlagen, die älter sind als 18 Jahre, so eine Statistik des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks. Sie verbrauchen aufgrund schlechter Wirkungsgrade 30 bis 50 Prozent mehr Energie für die Wärmeerzeugung als moderne Heizungsanlagen und produzieren auch deutlich mehr CO2-Emissionen. Eine aktuelle Emnid-Umfrage zeigt, dass 39 Prozent der Eigenheimbesitzer ihre alte Heizungsanlage bei Aussicht auf eine staatliche Förderung ersetzen würden. Um die Modernisierung voranzutreiben, hat die Bundesregierung verschiedene Anreizmodelle entwickelt.
Die Programme im Einzelnen:
KfW-Programm „Energieeffizient sanieren“
Die KfW unterstützt Sanierungen bestehender Wohngebäude mit günstigen Zinsen: Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Kreditvariante:- In den ersten zehn Jahren der Kreditlaufzeit ist der Zinssatz verbilligt.
- Zusätzlich wird bei der Sanierung eines Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus ein Teil der Darlehensschuld erlassen. Die geplante energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus muss ein Sachverständiger bestätigen.
- Effizienzhaus 70: 15 Prozent Zuschuss (maximal 13.125 Euro)
- Effizienzhaus 100: 10 Prozent Zuschuss (maximal 7.500 Euro)
- In den ersten zehn Jahren der Kreditlaufzeit ist der Zinssatz verbilligt.
- Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
- Ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro fördert die KfW den Einbau einer Gas-Brennwertheizung. Hierbei zahlt sie einen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent auf die Investitionssumme (maximal 2.500 Euro). Aber: Dieser ist nicht mit dem Zuschuss aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien zu kombinieren. Eine Kombination mit dem Zuschuss für den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen ist jedoch möglich.
- Eigentümer erhalten für den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen pro stillgelegtem Gerät 150 Euro Zuschuss.
- Gefördert wird außerdem eine optimierte Wärmeverteilung bestehender Heizungsanlagen. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent. Liegen die Kosten unter 400 Euro, erhalten die Immobilienbesitzer pauschal 100 Euro. Bei Kosten von weniger als 100 Euro entfällt die Förderung.
- Bei einer qualifizierten Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase erhalten Eigentümer 50 Prozent der Kosten für die Baubegleitung erstattet, maximal 2.000 Euro pro Vorhaben.
- Formale Bedingung an die Wohngebäude: Für sie muss vor dem 1.1.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.
- Für alle Einzelmaßnahmen gilt neben der Zuschussvariante auch die Darlehensvariante mit verbilligtem Zinssatz für zehn Jahre. Sie folgt den Richtlinien der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.(Kreditvariante) Lediglich der Tilgungszuschuss entfällt.
Weitere Informationen unter:
KfW Förderbank
Produktmarketing und Beratung
Charlottenstr. 33-33a
10117 Berlin-Mitte
Hotline: 0180 1335577 (3,9 Cent/Minute)
www.kfw-foerderbank.de
Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst unter anderem Solarwärmeanlagen.
- Wer bei einem bestehenden Gebäude eine kombinierte Anlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung von bis zu 40 Quadratmetern Größe installiert erhält eine Basisförderung von 90 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche.
- Bei Anlagen von mehr als 40 Quadratmeter Größe gibt es für die ersten 40 Quadratmeter Kollektorfläche die Basisförderung von 90 Euro, für jeden weiteren Quadratmeter eine Basisförderung von 40 Euro. Auch diese Förderung gilt nur für bestehende Gebäude.
- Wird eine bestehende Solaranlage erweitert, gibt es vom BAFA eine Basisförderung von 45 Euro für jeden neuen Quadratmeter Kollektorfläche.
- Zusätzlich gewährt das BAFA befristet bis zum 31. Dezember 2010 einen Zuschuss in Höhe von 400 Euro für ein Brennwertgerät, wenn es die alte Gas- oder Ölheizung ersetzt und zusätzlich Solarenergie für die Heizung nutzt. Die Förderung pro installiertem Quadratmeter Kollektorfläche gilt darüber hinaus.
Weitere Informationen unter:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29-35
65760 Eschborn
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