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Weniger Feinstaub aus Kaminen und Öfen

Seit März 2010 gelten mit der Novellierung der ersten Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) neue Grenzwerte für den Feinstaubausstoß von Öfen, Kaminen und Zentralheizungen. In Deutschland sind rund 14 Millionen Einzelraumbefeuerungsanlagen und etwa 700.000 Heizungsanlagen für feste Brennstoffe installiert. Kleine und mittlere Anlagen stellen eine maßgebliche Quelle für gesundheitsgefährdenden Feinstaub dar: Er macht etwa 97 Prozent des Gesamtstaubs aus Öfen und Kaminen aus und steigt mit dem Alter der Anlage. 2004 stammten erstmals mehr Emissionen aus Heizungen als aus den Abgasen des Straßenverkehrs. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung die neue Verordnung verabschiedet. Sie regelt die Emissionsgrenzwerte in zwei Stufen und legt neue Betriebsbedingungen fest. Im Rahmen eines Workshops hat das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik "Umsicht" jetzt die Auswirkungen des 1. BImSchV für die Hersteller und Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen untersucht. Ofenbauer fürchten, dass durch die Verordnung erhebliche Kosten durch Konstruktion, Prüfverfahren und Logistik auf die Hersteller zukommen. Zudem sei es aufgrund der Geometrie der Öfen nicht immer möglich, einen Feinstaubfilter einzubauen. Einfluss auf die Emission haben unter anderem auch Größe und Feuchtigkeit des Brennstoffs. Würden hier Qualitätsprüfungen entwickelt, wäre eine zusätzliche Feinstaubreduzierung möglich, so das Institut. Ferner sind das Überladen des Ofens, falsch bediente Luftregelungen oder schlecht eingestellte Luftklappen an Kaminen häufige Gründe für einen zu hohen Feinstaubausstoß. Insgesamt kam das Fraunhofer-Institut zu dem Schluss, dass Betriebe für eine langfristige Senkung der Feinstaubemissionen Altanlagen intensiver warten müssten. Technische Möglichkeiten zur Reduzierung stünden zwar zur Verfügung, doch es müsse ein gemeinsames Ziel von Industrie, Wissenschaft und Politik sein, die Emissionen der Biomasseverbrennung zu minimieren, um Gesundheitsgefährdungen vorzubeugen.

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