Gesetz
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Die drei wesentlichen Säulen des Gesetzes sind eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung von Neubauten, eine verstärkte finanzielle Förderung und der Ausbau von Nahwärmenetzen. Mit Ersatzmaßnahmen kann die Nutzungspflicht kompensiert werden, die im Übrigen alle Eigentümer betrifft - private, öffentliche und gewerbliche. Zu Ersatzmaßnahmen zählen etwa die stärkere Dämmung sowie die Nutzung von Abwärme, Fernwärme oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Die Mittel im Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien werden auf bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt.
Quelle: www.moderne-heizung.de

Die IEU führt regelmäßige Studien rund um das Thema „energetische Modernisierung“ durch. Hier finden Sie mehr Informationen zu der aktuellen Studie, dem Modernisierungskompass 2012 und weiteren Studien der IEU.
Die IEU-Fördermitteldatenbank bietet Ihnen eine Übersicht über nationale und regionale Programme.
Eine Heizungsmodernisierung mit Gas-Brennwerttechnik ist eine vergleichsweise kostengünstige Energiesparmaßnahme.












